Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage, und zwar ist meine Frau bei der Gemeinde angestellt und war 2 Jahre in Elternzeit (sie hat im Hort gearbeitet) folglich wurde die Stelle befristet besetzt. Nun hat meine Frau von ihrem Arbeitgeber nur eine Vertretungsstelle angeboten bekommen wenn sie ab 01.10. wieder ihre Arbeit aufnimmt. Da die eigentliche Vertretung fälschlicherweise auch nur bis 31.07. eingestellt ist hat sie wohl eine Festanstellung bekommen und so ist der Arbeitsplatz weg. Ist das Rechtens? ich meine eine Vergleichbare Stelle anbieten ist eine Sache was ich ja auch Verstehe, aber als Vertretung bzw Springerkraft geht das das ist für mich nicht Vergleichbar. Zumal die Elternzeitvertretung diese unbefristete Springerstelle abgelehnt hat. MfG LowDog
von LowDog am 16.06.2016, 15:25