Sehr geehrte Frau Bader, mal angenommen, in einer Gesellschaft sind 3 Arbeitnehmer beschäftigt, davon einer mit Kleinkind von 3 Jahren. Im Arbeitsvertrag steht, dass die Arbeitnehmer ihre Arbeit je nach Bedarf auch in anderen Filialen der Gesellschaft ableisten muss. Die nächste Filiale ist in 2 Stunden mit dem Zug zu erreichen. Darf die Gesellschaft einfach die Mutter mit dem Kleinkind anweisen, dort arbeiten zu gehen, wenn die anderen beiden Arbeitnehmer doch kinderlos sind? Ist da nicht auch die Sozialauswahl zu beachten? Die Arbeitnehmerin mit Kind hat nur einen Betreuungsplatz für 6 Stunden. Diese wären dann nicht mehr einhaltbar. Viele Grüße und Dank im Voraus Jule
Mitglied inaktiv - 20.04.2010, 14:11