Frage: Arbeitsort

Sehr geehrte Frau Bader, mal angenommen, in einer Gesellschaft sind 3 Arbeitnehmer beschäftigt, davon einer mit Kleinkind von 3 Jahren. Im Arbeitsvertrag steht, dass die Arbeitnehmer ihre Arbeit je nach Bedarf auch in anderen Filialen der Gesellschaft ableisten muss. Die nächste Filiale ist in 2 Stunden mit dem Zug zu erreichen. Darf die Gesellschaft einfach die Mutter mit dem Kleinkind anweisen, dort arbeiten zu gehen, wenn die anderen beiden Arbeitnehmer doch kinderlos sind? Ist da nicht auch die Sozialauswahl zu beachten? Die Arbeitnehmerin mit Kind hat nur einen Betreuungsplatz für 6 Stunden. Diese wären dann nicht mehr einhaltbar. Viele Grüße und Dank im Voraus Jule

Mitglied inaktiv - 20.04.2010, 14:11



Antwort auf: Arbeitsort

Hallo, wenn es im Vertrag steht, darf der Ag das ohne soziale Auswahl tun. Stellt sich dann die Frage, ob er gegen das GG (Familie) verstösst. Das kann nur ein Gericht entscheiden Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.04.2010