Frage: Arbeitslosigkeit

Vielleicht könnte mir das Frau Bader selber beantworten und keine andere Userin, DANKE! Guten Morgen Frau Bader, ich habe mit meinem Ex-Chef vereinbart nach der Elternzeit (habe ein Jahr genommen) nicht mehr weiter zu arbeiten, da es aus finanziellen Gründen es sich nicht lohnen würde und ich für meine Tochter auch nicht wollte. Somit bin ich seit dem 10.01.06 Hausfrau & Mutter. Hätte ich mich trotzdem beim Arbeitsamt melden müssen? Nicht wg. Arbeitslosengeld - mein Mann verdient in seinem Job brutto 2.950,- Euro, dann eher unwahrscheinlich, oder? Ich meine alleine wg. Rentenbescheid etc.? Ich danke Ihnen für Ihre Antwort! Mit freundlichen Grüßen I. Sonnemeyer

Mitglied inaktiv - 27.02.2006, 09:20



Antwort auf: Arbeitslosigkeit

Hallo, hatte ich doch unten schon beantwortet! Arbeitslosengeld ist unabhängig vom Verdienst des Mannes. Sie können, wenn Sie sich rechtzeitig melden, auch nach dem 3. Geb. des Kindes, wenn Sie dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stehen, Arbeitslosengeld I bekommen, falls die Anwartschaften erfüllt sind. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.02.2006



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