Frage: Arbeitslosenversicherung

Hallo Frau Bader! Ich habe bis zur Geburt meines ersten Kindes gearbeitet. Danach habe ich während der Elternzeit ein 10-h-Arbeitsverhältnis aufgenommen (Entgelt über 400 EUR). Bei der Frage beim Arbeitsamt, wie hoch mein Arbeitslosengeld wäre, wenn ich mich nun arbeitslos melden würde, meinte die Sachbearbeiterin, dass sich dies nach meinem Verdienst vor der Geburt des Kindes richten würde. Der 10-h-Job sei versicherungsfrei gewesen, ich hätte ja auch keine Arbeitslosenversicherung bezahlt. Damit würde er auch nicht in die Berechnung des Arbeitslosengeldes einfließen. Daheim habe ich nochmal nachgeschaut. Arbeitslosenversicherung wurde aber abgeführt. Ich habe nochmal beim Arbeitsamt angerufen, dort sagte mir eine andere Sachbearbeiterin, dass die Auskunft falsch war, es käme inzwischen nicht mehr auf den Umfang der Tätigkeit an, sondern auf die Höhe des Entgelts. Sie habe da was mit 630 EUR im Kopf. Paragraphen wisse sie nicht, irgendwas in den 20ern vom SGB III, aber die sind ihr zu lang, um sie durchzulesen (O-Ton!!!). Der Abzug der Beiträge wäre damit jedenfalls rechtens. Damit nochmal die Frage an Sie, da ich zwei Meinungen habe und nicht unerhebliche Beträge an die Arbeitslosenversicherung bezahlt habe: Von was hängt nun die Beitragspflichtigkeit für die Arbeitslosenversicherung ab, wenn während der Elternzeit nur 10 Stunden gearbeitet wurde, aber über 630 EUR verdient wurde? Und - noch wichtiger - wird der 10-h-Verdienst nun doch bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes berücksichtigt? Wäre nett, wenn Sie mir noch gleich die Gesetzesbestimmungen nennen könnten (Achtung, sind wahrscheinlich lang *g*). Soweit ich die Sache sehe, liegt wohl Versicherungspflicht vor, aber was von 630 EUR kann ich nicht entdecken und die Frage, ob der Job während der Elternzeit mitgerechnet wird bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes kann ich leider auch nicht finden. Danke! Nicole

Mitglied inaktiv - 14.08.2003, 21:26



Antwort auf: Arbeitslosenversicherung

Hallo, bitte schauen Sie doch erst mal bei www.arbeitsamt.de. Da gibt es einen Leistungs-Informations-Service mit Rechner. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.08.2003