Frage: Arbeitslosenhilfe

Liebe Frau Bader ich bin im März 1999 aufgrund der Schließung meines Betriebes arbeitslos geworden.Ich bekam 1 Jahr lang arbeitslosengeld,ab März2000 war es arbeitslosenhilfe.In der Zeit bin ich schwanger geworden und habe ab 23.09.2000 Mutterschaftsgeld bezogen.Nun meine Frage.Mein EU läuft am 5.11.2002 aus.Leider habe ich bisdahin immer noch keine Arbeit in Aussicht.Ich habe 2 Kinder und bin gelernte Restaurantfachfrau.Ich bekomme jetzt schon von einigen Besitzern eies Hotels etc.zu hören,das ich nicht mehr tragfähig für diesen Beruf bin.Für den kleinsten bekomme ich höchstwahrscheinlich einen KIKAplatz.Der große hat auch einen.Habe ich die Chance vom Arbeitsamt unterstützt zu werden?Auch wenn ich keine Aussicht auf meinen Beruf habe.Ich würde alles machen zu vernünftigen Zeiten,da mein Lebenspartner nur Spätschichten hat.Oder muß ich mich etwa an das Soziamt melden,was mir aber echt unangenehm wäre. Danke für ihre Antwort. LG Susi

Mitglied inaktiv - 17.01.2002, 11:39



Antwort auf: Arbeitslosenhilfe

Liebe Susi, das AA kann eine Bescheinigung verlangen, dass Sie die KInder unterbringen in der Zeit, wo Sie arbeiten. Wenn dies nicht möglich ist, sind Sie nicht mehr als Arbeitslos anerkannt. Ist es nicht in Ihrem Job so, dass man meistens abends arbeitet? Da hilft auch der Kiga nichts. Ich denke, dss muß indiv. mit dem AA geklärt werden. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.01.2002