Sehr geehrte Frau Bader,
ich beziehe im Moment Arbeitslosenhilfe und bin nun in der 14. Woche schwanger. Wenn ich wie ich ja natürlich muss, dem Arbeitsamt mitteile, dass ich schwanger bin, bekommen ich dann noch weiter meine Arbeitslosenhilfe oder wird mir die dann komplett gestrichen??
Ich danke Ihnen für Ihre Auskunft.
Stephanie
Mitglied inaktiv - 09.01.2001, 13:10
Antwort auf:
Arbeitslosenhilfe und Schwanger
Liebe Stephie,
VOR der Geburt bekommen Sie weiter Arbeitslosenhilfe, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
Ich habe aber auch schon häufiger gehört, dass es im Einzelfall anders gehandhabt wurde (scheuen Sie mal in der Suchmaschine, da gibt es von Ende letzten Jahres einen ganz ausführlichen Bericht).
NACH der Geburt sind EG und Arbeitslosenhilfe nebeneinander möglich.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.01.2001