Hallo, bevor ich meinen Sohn bekam, bezog ich Arbeits- losenhilfe. Im April 2003 wird mein Sohn 2 Jahre alt. Ich werde mich ab diesen Zeitpunkt wieder arbeits- los melden muessen, wenn ich keine neue Arbeits- stelle finde. Meine Fragen : 1. Bekomme ich dann wieder Arbeitslosenhilfe in der gleichen Hoehe wie vor der Geburt bzw. habe ich auch noch den Anspruch auf Arbeitslosenhilfe oder ist dieser durch die Erziehungszeit erloschen? 2. Muss ich dem Arbeitsamt nachweisen, ob ein Kinderkrippenplatz fuer meinen Sohn vorhanden ist? (Denn solange ich noch keine Arbeit gefunden habe, wuerde ich meinen Sohn gern noch bei mir zu Hause betreuen und nicht in eine Kinderkrippe geben wollen) Vielen Dank fuer alle Antworten Petra