Sehr geehrte Frau Bader, vielen Dank für diese Möglichkeit und dem Forum offene Fragen professionell zu lösen. Zu unserer Situation: Meine Freundin hat zwei Jahre Elternzeit bei ihrer Firma beantragt, das volle Elterngeld bekam sie für ein Jahr. Da ich selbst ca. 150 KM von meiner Freundin entfernt wohnte ist Sie zu Beginn ihrer Elternzeit zu mir in eine gemeinsame Wohnung gezogen. Jetzt zum Ende ihrer Elternzeit hat Sie die Möglichkeit wieder in ihrem alten Job an Ort und Stelle zu arbeiten, da dieser jedoch 150 KM entfernt ist, möchte Sie kündigen. Sie ist bei ihrem Arbeitgeber seit 5 Jahren beschäftigt. Das gemeinsame Kind geht in die Krippe. Erwartet Sie eine ALG 1 Sperre von drei Monaten wegen Eigenkündigung oder bekommt Sie aufgrund der gegebenen Umstände direkt ALG 1? Ich freue mich auf Ihre Antwort Viele Grüße Emanuel
von Emanuel H. am 05.02.2016, 06:30