Hallo,
ich bin am 2.1.06 zum 31.3.06 gekündigt worden,
habe mich Arbeitslosgemeldet und bekomme ab 1.4.06 Arbeitslosengeld. Nun bin ich in der 6 Woche Schwanger, bekomme ich trotzdem Arbeitslosengeld oder was passiert nun?
herzlichen Dank für Ihre Antwort
Mitglied inaktiv - 19.03.2006, 23:08
Antwort auf:
arbeitslosengeldbezug und Schwangerschaft
Hallo,
Sie erhalten weiter die Leistungen, im Mutterschutz ingleicher Höhe von der KK.
Nach dem Mutterschutz nur, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zr verfügung stehen.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.03.2006
Antwort auf:
arbeitslosengeldbezug und Schwangerschaft
Hallo,
ich war letztes Jahr auch arbeitslos und schwanger. Ich habe trotzdem Arbeitslosengeld bis zum Mutterschutzbeginn bekommen. Im Mutterschutz bekommt man den gleichen Betrag nur von der Krankenkasse ausgezahlt. Danach könntest du dich dann wieder arbeitslos melden, musst aber nachweisen, dass du eine Kinderbetreuung hast, sprich auf dem Arbeitsmarkt vermittelbar bist.
Viele Grüße
Nadine
Mitglied inaktiv - 20.03.2006, 10:41
Antwort auf:
arbeitslosengeldbezug und Schwangerschaft
Nachtrag:
Du musst die Schwangerschaft auf jeden Fall dem Arbeitsamt und der Krankenkasse mitteilen!!!
Mitglied inaktiv - 20.03.2006, 10:42