1.Wenn man verheiratet ist und mit dem Partner in eine andere Stadt gezogen ist, deshalb also nach dem Erziehungsurlaub seine Stelle nicht mehr antreten kann, gilt in diesem Falle auch die dreimonatige Sperrfrist für das Arbeitslosengeld? 2. Hat es in einem solchen Fall überhaupt finanzielle oder rechtliche Vorteile, wenn man mit der Kündigung bis zum Ende des Erziehungsurlaubes wartet? (Erziehungsgeld wurde nur ein halbes Jahr bewilligt) Danke Julia
Mitglied inaktiv - 09.01.2001, 16:05