Hallo Frau Bader,bevor ich schwanger wurde , war ich gerade 2 Monate arbeitslos.Meine Erziehungszeit läuft im zum 09.08.03 ab. Jetzt bin ich wieder schwanger und gehe am 13.09.03 in mutterschutz.Muß ich mich für die 5wochen arbeitslos melden ? kann ich das jetzt auch schon machen und bekomme alugeld? Vielen Dank im vorraus isis
Mitglied inaktiv - 09.03.2003, 19:52