Frage: Arbeitslosengeld

Hallo, Habe ich eine Chance wenn ich den Bescheid des Arbeitsamtes juristisch anfechte?: Arbeitslos nach einem Jahr Elternzeit, zu Beginn der Elternzeit unterjährig in Steuerklasse 5 gewechselt. Vorher (also die komplette Berechnungsgrundlage) war ich Steuerklasse 4. Arbeitsamt nimmt nun die 5 da ich ja Anfang diesen Jahres (also mitten in der Elternzeit) 5 war. Danke

von sylvester_5 am 25.09.2019, 22:20



Antwort auf: Arbeitslosengeld

Hallo, das ist nicht zu beanstanden. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.09.2019



Antwort auf: Arbeitslosengeld

Warum? Ist doch richtig so. ALG1 wird nach der derzeitigen Steuerklassse berechnet welche am Jahresanfang bestand. Aber das wusstet ihr doch wie du in die 5 gewechselt bist. Davon habt ihr doch auch profitiert. Einer der Gründe warum immer davor gewarnt wird die Regelung 3/5 zu nehmen. Macht halte eine Steuererklärung, dazu seit ihr bei der Gruppierung eh gezwungen und wenn es zuviel Steuern waren, bekommt ihr was zurück. Und überlegt ob jetzt zum Jahreswechsel 4/4 nicht doch sinnvoller wäre.

von Felica am 26.09.2019, 09:11



Antwort auf: Arbeitslosengeld

Ja, korrekt so. War bei mir auch so. Es zählt die aktuelle Steuerklasse.

von cube am 26.09.2019, 09:49



Antwort auf: Arbeitslosengeld

Weil es immer heißt 67% vom letzten Netto.... Und das letzte Netto war ja mit 4 berechnet. Ganz schön unfair

von sylvester_5 am 26.09.2019, 10:01



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