Hallo,
Habe ich eine Chance wenn ich den Bescheid des Arbeitsamtes juristisch anfechte?:
Arbeitslos nach einem Jahr Elternzeit, zu Beginn der Elternzeit unterjährig in Steuerklasse 5 gewechselt. Vorher (also die komplette Berechnungsgrundlage) war ich Steuerklasse 4. Arbeitsamt nimmt nun die 5 da ich ja Anfang diesen Jahres (also mitten in der Elternzeit) 5 war. Danke
von
sylvester_5
am 25.09.2019, 22:20
Antwort auf:
Arbeitslosengeld
Hallo,
das ist nicht zu beanstanden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.09.2019
Antwort auf:
Arbeitslosengeld
Warum? Ist doch richtig so. ALG1 wird nach der derzeitigen Steuerklassse berechnet welche am Jahresanfang bestand. Aber das wusstet ihr doch wie du in die 5 gewechselt bist. Davon habt ihr doch auch profitiert. Einer der Gründe warum immer davor gewarnt wird die Regelung 3/5 zu nehmen. Macht halte eine Steuererklärung, dazu seit ihr bei der Gruppierung eh gezwungen und wenn es zuviel Steuern waren, bekommt ihr was zurück. Und überlegt ob jetzt zum Jahreswechsel 4/4 nicht doch sinnvoller wäre.
von
Felica
am 26.09.2019, 09:11
Antwort auf:
Arbeitslosengeld
Ja, korrekt so. War bei mir auch so. Es zählt die aktuelle Steuerklasse.
von
cube
am 26.09.2019, 09:49
Antwort auf:
Arbeitslosengeld
Weil es immer heißt 67% vom letzten Netto.... Und das letzte Netto war ja mit 4 berechnet. Ganz schön unfair
von
sylvester_5
am 26.09.2019, 10:01