hallo
ich bin schwanger und bekomme arbeitslosengeld (bin allerdings vor meiner schwangerschaft arbeitslos geworden). nun bekomme ich beschid, das im dez. mein a- geld ausläuft und ich nur anrecht auf 270 tage a-geld hatte.
wieso das denn?...wird doch normalerweise 1 jahr gezahlt??...ich habe vorher jahrelang gearbeitet auf steuerkarte. und bekomme ich das a-geld weiter, weil ich schwanger bin?
danke
ursula
Mitglied inaktiv - 31.10.2002, 19:18
Antwort auf:
arbeitslosengeld
oT
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.11.2002
Antwort auf:
arbeitslosengeld
Hallo,
ich denke das im Dezember Deine Mutterschutzfrist beginnt. Ab diesem Datum bist Du nicht mehr arbeitslos. Arbeitslos ist man nur, wenn man vorbehaltlos dem Arbeitsmarkt zur verfügung steht. Wenn Du in Mutterschutz bist, bist Du nicht mehr Arbeitslos sondern Hausfrau oder nenn es wie immer Du willst. Du bekommst für diese Zeit (6 Wochen vor Geburtstermin bis 8 Wochen danach) Geld von der Krankenkasse in der gleichen Höhe wie das Arbeitslosengeld. Nach dem Mutterschutz gehst Du ja in Erziehungsurlaub. Nach dem Erziehungsurlaub mußt Du Dich wieder arbeitslos melden!!!!!!! Dann erhälst Du die restlichen Tage (365 sind ein Jahr -270 hast Du schon erhalten) noch Arbeitslosengeld. Also genau 95 Tage.
LG Karola
Mitglied inaktiv - 03.11.2002, 22:37