Hallo, ich habe erst 2 Jahre Elternzeit für unser erstes Kind genommen und bin seit letztem Jahr in 3-jähriger EZ für unser zweites Kind. Zur Zeit sieht es so aus, dass ich doch gerne vor Ablauf der EZ arbeiten möchte, aber nicht bei meinem jetztigen Arbeitgeber. Also müßte ich kündigen bzw. mich kündigen lassen. Meine Frage daher: Würde ich dann Arbeitslosengeld bekommen solange ich noch keine neue Arbeitsstelle gefunden habe? Welcher Verdienst würde ggf. für eine solche Berechnung zugrunde gelegt werden? Vielen Dank im voraus, j.l.
Mitglied inaktiv - 20.03.2007, 14:08