Hallo!Habe noch bis zum 25.07.06 Elternzeit,habe nun die Kündigung vom AG bekommen,da sie mich nicht weiter beschäftigen können.So,bekomme ich auch Arbeitslosengeld,wenn meine Tochter keinen Kindergartenplatz hat,bzw. erst später als ab 25.07.??
Danke im vorraus
Mitglied inaktiv - 25.02.2006, 17:43
Antwort auf:
Arbeitslosengeld
deine ez läuft noch, in der ez kannst du nur mit genehmigung der aufsichtsbehörde gekündigt werden. ich würde auf dem schnelssten weg zum anwalt gehen, denn die kündigung ist so nicht haltbar. dir kann erst am 1. tag der ez gekündigt werden unter einhaltung der vertragl./ gesetzl. frist.
du erhältst nur alg, wenn die betreuung gewährleistet ist und du dem arbeitsmarkt zur verfügung stehst.
allein wg. der krankenversicherung würd ich gaaaanz fix zum anwalt gehen.
lg!
Mitglied inaktiv - 27.02.2006, 08:07