Hallo Frau Bader, meine Elternzeit endet am 11. März. Mein Arbeitsverhältnis habe ich im Dez. gekündigt (bin umgezogen, Arbeitsweg zu weit, 110 km). Einen Kigaplatz habe ich ab Sommer diesen Jahres. Meine Tochter kann ab März aber an 2 Tagen á 3 Stunden in einen Miniclub (eine Art Kindergartenvorbereitung) gehen. Meine Frage: Habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn meine Tochter nur an 2 Tagen für 3 Stunden betreut werden kann?
Mitglied inaktiv - 03.01.2006, 21:48