Hallo! Ich würde gerne wissen, ob ich nach 2 1/2 Jahren Erziehungsurlaub Anspruch auf irgendwelche Leistungen haben. d.h. Mein Erziehungsurlaub habe ich für 3 Jahre beim Arbeitgeber beantragt, da er aber nicht verpflichtet ist, mich bereits nach 2 1/2 Jahren wieder einzustellen, würde ich ein 1/2 Jahr finanziell gesehen, in der Luft hängen, weil der Staat nur noch 2 1/2 Jahre ingesamt Erziehungsgeld/Landeserziehungsgeld zahlt. Welche Möglichkeiten gäbe es noch für mich. Vielen Dank im Vorraus LG Anja
Mitglied inaktiv - 08.07.2004, 08:15