hallo,und zwar bin ich in der 6.SsW und hatte einen arbeitsvertrag für einen jahr also 1 jahr Probezeit ich habe jetzt selbst gekündigt weil es mir nicht gut geht,und wollte mit meinen chef im guten verhältniss bleiben deswegen habe ich selbst gekündigt statt krank zu machen......was für Ansprüche habe ich jetzt steht einen bei so einen fall arbeitslosengeld zu ? oder was anderes ? Danke im voraus....M.f.g laura
Mitglied inaktiv - 08.07.2006, 09:40
Antwort auf:
arbeitslosengeld während schweangerschaft ?
Hallo,
Sie werden 12 Wo. gesperrt sein und danach Leistungen bekommen, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen/ krank sind.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.07.2006
Antwort auf:
arbeitslosengeld während schweangerschaft ?
Arbeitslosengeld gibt es nur, wenn Du gekündigt wirst oder wenn du gekündigt hast, weil das Arbeitsverhältnis absolut unzumutbar war (z.B. nachweisbar Mobbing - ist aber schwierig oder über Monate kein Geld)
Am besten gehst Du mal zum Amt und schilderst Dein Problem
Mitglied inaktiv - 08.07.2006, 11:44
Antwort auf:
arbeitslosengeld während schweangerschaft ?
..allerdings wirst du mit an sicherheit grenzender wahrscheinlichkeit eine 12wöchige sperrzeit bekommen, außer, du kannst die gesundheitlichen gründe nachweisen (und sie müssen für die ausübung des berufes gelten, also nicht nur vorübergehend sein).
algI bekommst, sofern anspruch besteht, bis zur mutterschutzfrist oder bis zur entbindung,WENN
du dich solange dem arbeitsmarkt zur verfügung stellst stellen kannst.
lg
Mitglied inaktiv - 09.07.2006, 14:21