Ich bin in der 19. Woche schwanger und zur Zeit arbeitslos gemeldet. Wenn ich dann in Mutterschutz gehe entfällt das Arbeitslosengeld meines Wissens ja. Was passiert dann nach dem Mutterschutz?
Muß ich mich dann wieder arbeitslos melden?
Bekomme ich dann wieder Arbeitslosengeld oder von was kann ich dann leben?
Mitglied inaktiv - 26.03.2004, 12:45
Antwort auf:
Arbeitslosengeld während Erziehungsurlaub
HAllo,
im Mutterschutz bekommen Sie mUtterschaftsgeldd von der KK in Höhe des Arbeitslosengeldes.
Danach erhalten Sie nur Leistungen vom AA, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Sonst bleibt nur das Arbeitsamt.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.03.2004
Antwort auf:
Arbeitslosengeld während Erziehungsurlaub
Hallo !
Arbeitslos kannst Du Dich dann nur melden wenn Du eine Betreuung fürs Kind nachweisen kannst !
Dir steht Unterhalt für das Kind und für Dich vom Kindsvater zu !
Wenn er nicht zahlen kann bekommst Du Unterhaltsvorschuß vom JUgendamt und für Dich sozialhilfe!
LG Lisa
Mitglied inaktiv - 26.03.2004, 13:27