Sehr geehrte Frau Bader,
ich bin gerade dabei Arbeitslosengeld(nicht Hartz IV) zu beantragen. Eventuell bin ich jetzt schwager. Muss das dem Arbeitsamt sofort melden? Kann dann das AG abgelehnt werden? Muss ich mich , wenn ich schwanger bin, weiter bewerben?
Mit freundlichen Gruß
Susi K.
Mitglied inaktiv - 03.03.2006, 13:57
Antwort auf:
Arbeitslosengeld und Schwangerschaft
Hallo,
Sie stehen doch weiter dem Arbeitsmarkt zur Verfügung!Anders nach den Scutzfristen. Sie sollten es melden, es droht aber keine Sanktion wenn nicht.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.03.2006
Antwort auf:
Arbeitslosengeld und Schwangerschaft
Hallo,
mir ging es damals genauso.Ich habe mich arbeitslos gemeldet (ALG I) und wurde gleich darauf schwanger. Du mußt dann auf dem Arbeitsamt deinen Mutterpaß vorzeigen. Das ALG dürfen sie dir aber nicht streichen. Das bekommst du bis zum Mutterschutz.
Bewerben mußte ich mich vor allem am Anfang schon noch. Ich habe es halt versucht,aber ist ja meist aussichtslos.
Ich hoffe ich konnte dir ein bißchen weiterhelfen.
LG
lalelu
Mitglied inaktiv - 03.03.2006, 19:46