Arbeitslosengeld und Schwangerschaft

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Arbeitslosengeld und Schwangerschaft

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin gerade dabei Arbeitslosengeld(nicht Hartz IV) zu beantragen. Eventuell bin ich jetzt schwager. Muss das dem Arbeitsamt sofort melden? Kann dann das AG abgelehnt werden? Muss ich mich , wenn ich schwanger bin, weiter bewerben? Mit freundlichen Gruß Susi K.

Mitglied inaktiv - 03.03.2006, 13:57



Antwort auf: Arbeitslosengeld und Schwangerschaft

Hallo, Sie stehen doch weiter dem Arbeitsmarkt zur Verfügung!Anders nach den Scutzfristen. Sie sollten es melden, es droht aber keine Sanktion wenn nicht. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.03.2006



Antwort auf: Arbeitslosengeld und Schwangerschaft

Hallo, mir ging es damals genauso.Ich habe mich arbeitslos gemeldet (ALG I) und wurde gleich darauf schwanger. Du mußt dann auf dem Arbeitsamt deinen Mutterpaß vorzeigen. Das ALG dürfen sie dir aber nicht streichen. Das bekommst du bis zum Mutterschutz. Bewerben mußte ich mich vor allem am Anfang schon noch. Ich habe es halt versucht,aber ist ja meist aussichtslos. Ich hoffe ich konnte dir ein bißchen weiterhelfen. LG lalelu

Mitglied inaktiv - 03.03.2006, 19:46



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