Sehr geehrte Frau Bader,
ich bin jetzt in Elternzeit mein kind am 02.01.15 geboren ,Vorher war ich Gastärztin ( ich hatte Stipendium aus meinem Heimt bis 31.12.2014). Zurzeit habe ich keine ArbeitStelle oder Arbeitsvertrag und kein Einkommen .
meine Frage an Sie , habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld in Elternzeit und wen ja was soll ich tun?
Mit freundlichen Grüßen
von
raghmodi
am 21.02.2015, 10:45
Antwort auf:
Arbeitslosengeld und Elternzeit
Hallo,
nein, schon da Sie ja dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.02.2015
Antwort auf:
Arbeitslosengeld und Elternzeit
Nein. Du willst doch aktuell nicht arbeiten.
Oder doch? Dann musst Du die Kinderbetreuung nachweisen.
Ansonsten ist der Vater des Kindes für Euch zuständig.
Kann er nicht zahlen H4.
von
Sternenschnuppe
am 21.02.2015, 11:46
Antwort auf:
Arbeitslosengeld und Elternzeit
Laß prüfen ob bei euch die Voraussetzungen für Elterngeld gegeben sind. Alternativ zu Hartz4 auch prüfen lassen ob Wohngeld oder erhöhtes Kindergeld in Frage kommt. Auch Kindergeld kommt evtl noch dazu. Frage ist halt, was bei dir rechtlich greift, da diese Mittel nicht jedem zustehen. Und ob euch überhaupt als Ausländer was zusteht - keine Ahnung ob der Vater Deutscher ist und wie das bei eurere Lage ist. Seit ihr verheiratet? Auch wegen Krankenversicherung und Aufenthalt.
Arbeitslosengeld1 wohl am wenigsten. Dazu müsstest Du auch arbeitssuchend sein - was du nur bist wenn du die Kinderbetreuung nachweisen kannst und entsprechend dann auch als arbeitssuchend gemeldet bist. Dazu müsstest du aber auch arbeiten wollen/können. Elternzeit hast du auch keine, da Du keinen Arbeitgeber hast. Elternzeit haben immer nur Arbeitnehmer. Dein Status dürfte wohl eher gerade "Hausfrau" sein.
Laß Dich da schleunigst beraten, Termin beim Jugendamt am besten noch gestern machen.
Mitglied inaktiv - 21.02.2015, 12:40