Hallo ihr lieben. Ich bin momentan in Elternzeit,hab drei Jahrr beantragt. Jedoch arbeite ich seit kurzen in meinem Betrieb auf Stundenbasis für 350 Euro im Monat. Mit meiner Chefin hab ich letztens besprochen das ich nach der Elternzeit nicht mehr Vollzeit arbeiten kann da ich keine Ganztagsbetreuung für mein Kind im Kindergarten bekomme,nur Teilzeit möglich wäre. Darauf hin sagte sie das sie überhaupt nicht weiß ob ich überhaupt wieder anfangen kann, da der Umsatz der Praxis zurück geht und sie für mich jemanden eingestellt hat.Sie würde mir früh genug ein Zeugnis ausstellen wenn es nicht geht. Jetzt frage ich mich was für ein Einkommen ich dann hätte, hätte ich Anspruch auf Arbeitslosengeld wenn sie mich nach der Elternzeit kündigt? Sind nur eine kleine Praxis unter 15 Arbeitnehmer
von schwabenengele am 07.07.2016, 13:13