Frage: Arbeitslosengeld nach elternzeit?

Hallo ihr lieben. Ich bin momentan in Elternzeit,hab drei Jahrr beantragt. Jedoch arbeite ich seit kurzen in meinem Betrieb auf Stundenbasis für 350 Euro im Monat. Mit meiner Chefin hab ich letztens besprochen das ich nach der Elternzeit nicht mehr Vollzeit arbeiten kann da ich keine Ganztagsbetreuung für mein Kind im Kindergarten bekomme,nur Teilzeit möglich wäre. Darauf hin sagte sie das sie überhaupt nicht weiß ob ich überhaupt wieder anfangen kann, da der Umsatz der Praxis zurück geht und sie für mich jemanden eingestellt hat.Sie würde mir früh genug ein Zeugnis ausstellen wenn es nicht geht. Jetzt frage ich mich was für ein Einkommen ich dann hätte, hätte ich Anspruch auf Arbeitslosengeld wenn sie mich nach der Elternzeit kündigt? Sind nur eine kleine Praxis unter 15 Arbeitnehmer

von schwabenengele am 07.07.2016, 13:13



Antwort auf: Arbeitslosengeld nach elternzeit?

Hallo, ein Anspruch auf TZ gibt es nicht. Sie wird, je nach AN-Anzahl, auch kündigen dürfen. Sie bekommen dann in dem Umfang ARbGled 1, in dem Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.07.2016



Antwort auf: Arbeitslosengeld nach elternzeit?

Ja, das hat Du, sofern Du mindestens 15 Stunden die Woche arbeiten kannst. Sie darf Dich aber erst am ersten Tag nach Elternzeit kündigen und muss dann auch die Kündigungsfrist einhalten. Klagen könntest Du dann dennoch, ihr war ja Deine Elternzeit bekannt, wieso stellt sie dann offenbar unbefristet jemanden für Dich ein ? Kann also sein dass das Arbeitsamt auf eine Klage besteht.

von Sternenschnuppe am 07.07.2016, 13:31



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