Sehr geehrte Frau Bader, vielleicht können Sie mir schreiben, ob es einen wichtigen Grund für den Erhalt des Arbeitslosengeldes darstellt, wenn man den Job in eigner Regie kündigt, weil der Ehemann in eine andere Stadt aus beruflichen Gründen wechseln muss. Gilt hier das Argument, dass die Familie zusammen leben möchte, oder muss man mit einer 3-monatigen Sperre rechnen, weil man den Ortswechel des Partners hinzunehmen hat? Vielen Dank und herzliche Grüße, EwaK
von EwaK am 12.06.2011, 20:34