Liebe Frau Bader
mein AG ist nach dem Umzug während der Elternzeit ca. 350 km entfernt. Man konnte mir nur eine Vollzeitsstelle vor Ort anbieten. Diese konnte ich mit der Kinderbetreuung nicht vereinbaren. Es kam zu einem Aufhebungsvertrag. Muss ich hier jetzt mit einer Sperrzeit rechnen?
Danke für Ihre Nachricht
von
winniemaus
am 07.12.2018, 13:59
Antwort auf:
Arbeitslosengeld nach Elternzeit
Hallo,
hängt vom grund des Umzuges ab.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.12.2018
Antwort auf:
Arbeitslosengeld nach Elternzeit
Hängt vom Sachbearbeiter ab, ob du im Vorfeld Rücksprache mit dem Amt gehalten hast und ob du eine gute Begründung hast. Wenn der AG mehr wie 15 Mitarbeiter hat, hätte er TZ anbieten müssen. Ausser er hat eine sehr gute Begründung warum nicht.
von
Felica
am 07.12.2018, 16:20