Guten Tag, ich habe eine Frage zum Thema Arbeitslosengeld und Krankenversicherung. Söhnchen ist jetzt 1 Jahr geworden und das Elterngeld ausgelaufen. Folglich bin ich aktuell Hausfrau ohne Einkommen. Ehemann ist Arbeitnehmer in Vollzeit. Sein Einkommen reicht für Fixkosten und knapp für Lebensmittel. Viel mehr ist aber schon nicht finanzierbar. Einen 45Stundeb- Kindergartenplatz habe ich zum zweiten Geburtstag, also erst März 2017. Aktuell könnte nur meine Schwiegermutter meinen Sohn betreuen. Aber nur nach 12 Uhr, da sie täglich von 8-11 arbeiten geht. Ich möchte aktuell gerne einen Minijob oder auch Teilzeit arbeiten, damit auch mal ein Zoobesuch oder ähnliches für Söhnchen drin ist. Kann aber ja wie gesagt nur nach 12 Uhr. Da ich vor der Geburt 6 Wochen Arbeitslos war (befristeter Vertrag lief 31.12.14 aus, Mutterschutz begann 20.2.15) kehre ich ja nicht zu einem Job zurück, sondern bin Arbeitslos. Kann ich mich jetzt Arbeitslos melden? Macht das überhaupt Sinn? Klar, ich bekomme logischerweise ja nur so viel Arbeitslosengeld, wie ich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe (Teilzeit also nur 50% Geld). Gelte ich überhaupt als vermittelbar, wenn ich erst ab 12 Uhr arbeiten kann? Und kann ich mich auch jederzeit wieder beim Arbeitsamt abmelden, falls Kind krank ist, oder unerwartet ein Geldsegen Eintritt? Und kann ich jederzeit in die familienversicherung zurück kehren?
Mitglied inaktiv - 19.03.2016, 20:56