Frage: Arbeitslosengeld nach Elternzeit

Guten Tag, ich habe eine Frage zum Thema Arbeitslosengeld und Krankenversicherung. Söhnchen ist jetzt 1 Jahr geworden und das Elterngeld ausgelaufen. Folglich bin ich aktuell Hausfrau ohne Einkommen. Ehemann ist Arbeitnehmer in Vollzeit. Sein Einkommen reicht für Fixkosten und knapp für Lebensmittel. Viel mehr ist aber schon nicht finanzierbar. Einen 45Stundeb- Kindergartenplatz habe ich zum zweiten Geburtstag, also erst März 2017. Aktuell könnte nur meine Schwiegermutter meinen Sohn betreuen. Aber nur nach 12 Uhr, da sie täglich von 8-11 arbeiten geht. Ich möchte aktuell gerne einen Minijob oder auch Teilzeit arbeiten, damit auch mal ein Zoobesuch oder ähnliches für Söhnchen drin ist. Kann aber ja wie gesagt nur nach 12 Uhr. Da ich vor der Geburt 6 Wochen Arbeitslos war (befristeter Vertrag lief 31.12.14 aus, Mutterschutz begann 20.2.15) kehre ich ja nicht zu einem Job zurück, sondern bin Arbeitslos. Kann ich mich jetzt Arbeitslos melden? Macht das überhaupt Sinn? Klar, ich bekomme logischerweise ja nur so viel Arbeitslosengeld, wie ich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe (Teilzeit also nur 50% Geld). Gelte ich überhaupt als vermittelbar, wenn ich erst ab 12 Uhr arbeiten kann? Und kann ich mich auch jederzeit wieder beim Arbeitsamt abmelden, falls Kind krank ist, oder unerwartet ein Geldsegen Eintritt? Und kann ich jederzeit in die familienversicherung zurück kehren?

Mitglied inaktiv - 19.03.2016, 20:56



Antwort auf: Arbeitslosengeld nach Elternzeit

Hallo, wie sind Sie denn jetzt kk-versichert- wenn Sie keinEG mehr bekommen? Sie kònnen ArbGeld 1 bekommen - anteilig fùr die Zeit, die Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfùgung stehen Liebe Grùsse NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.03.2016



Antwort auf: Arbeitslosengeld nach Elternzeit

Kümmere Dich sofort Montag um die Krankenkasse. Wenn Dein Kind schon eins ist, dann bist Du nicht mehr beitragsfrei versichert. Wenn Schwiegermutter versichert dass sie die Betreuung übernimmt, dann kannst Du ALG1 beantragen. Einen Anspruch auf Betreuung gibt es ab eins, Tagesmütter gehen da auch. Und ermöglichen Dir wesentlich bessere Jobchancen. Schwiegermutter könnte ja ab 12 abholen und das Kind wird langsam an die Fremdbetreuu g geführt bevor es auf 45 Stunden geht. Mach schnell einen Termin beim Arbeitsamt.

von Sternenschnuppe am 19.03.2016, 23:13



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