Hallo, Unsere Tochter wird im Mai 2 Jahre. Wir haben vermutlich ab August einen Kindergarten Platz. Ich habe bei meinem Arbeitgeber noch das 3. Jahr Elternzeit eingereicht. Ich weiss aber jetzt schon, dass wir uns über eine Teilzeitbeschäftigung nicht einig werden. Wenn ich das Arbeitsverhältnis jetzt kündigen würde, und meine Tochter ab August vormittags in den Kindergarten geht, würde mir dann Arbeitslosengeld zustehen?
von melanie84 am 03.05.2013, 12:09