Hallo Frau Bader, Mein Arbeitsvertrag läuft einen Monat vor Ende meiner 12-monatigen Elternzeit aus. Ich muss im Anschluss Arbeitslosengeld beantragen. Wonach wird dieses berechnet? Seit dem 11.04.11 bin ich berufstätig und seit Mai 12 in Elternzeit. Ich lebe in Sachsen Anhalt, falls das Bundesland eine Rolle spielt. Vielen Dank für die Antwort bereits im Voraus. Frau Tuchelt
von Jenelin am 02.03.2013, 09:02