Hallo Frau Bader, im Sommer 2013 endet meine Elternzeit (ca. 8 Jahre). Falls ich kündigen muss (durch Umzug wird eine Wiederaufnahme wahrscheinlich nicht möglich sein) habe ich dann Anspruch auf Arbeitslosengeld? Wird es nach meinem Gehalt vor der Elternzeit oder anhand eines fiktiven Gehalts berechnet? Da ich aufgrund der Kinder max. 50% arbeiten kann, würde ich ja auch 50% vom Arbeitslosengeld bekommen, oder? Vielen Dank. Catze09
von Catze09 am 19.01.2013, 10:26