Hallo Frau Bader, also ich habe folgende Frage: Mein befristeter Arbeitsvertrag ist Dezmeber 2006 ausgelaufen. Mein Sohn wurd im Mai geboren d.h. ich war bis zum Mutterschutz (Jan07-März07)arbeitslos. Nun beziehe ich Elterngeld für 1Jahr (Mai 08). Habe ich danach wieder Anspruch auf Arbeitslosengeld? Aufgrund welcher Basis wird dies dann berechnet? Vielen Dank im Voraus :-)
Mitglied inaktiv - 19.11.2007, 14:02