Ich habe da eine Frage:
Ich werde ende Januar in Mutterschutz gehen. Mein Arbeitsvertrag läuft ende Januar aus. Ich möchte mich gerne Arbeitslos melden, habe aber nu gehört das meine Krankenkasse 6 Woche vor der Entbindung und 8 Wochen nach der Entbindung mir 80% meines letzten Gehaltes zahlt. Stimmt dies???
Was muß ich meiner Krankenkasse schicken um dieses Geld zu bekommen???
Und dann noch was passiert nach den 8 Wochen zahlt das Arbeitsamt mir arbeitslosen Geld?
Bitte helft mir.
Danke :-)
pentelha
Mitglied inaktiv - 01.12.2003, 14:12
Antwort auf:
Arbeitslosengeld in und nach der Schwangerschaft
Hallo,
wenn Sie zum Beginn der Schwangerschaft noch im Arbeitsverhältnis standen, bekommen Sie 100 %. Reden Sie mit der KK.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.12.2003
Antwort auf:
Arbeitslosengeld in und nach der Schwangerschaft
Noch was...
Sie bekommen nur dann Arbeitslosengeld, wenn Sie sich auch Arbeitssuchend melden und die Betreuung des Kindes gewährleisten können.
Zum Beispiel... sie haben die ganze Zeit in Vollzeit gearbeitet und können durch das Kind bzw. eingeschränkte Betreuung nur noch in Teilzeit arbeiten, dann bekommen Sie auch nur "Teilzeit" ALO - Geld.
LG
Heike
Mitglied inaktiv - 02.12.2003, 14:29