Hallo, ich habe mich anfang Juni arbeitslos gemeldet und bin ab den 16 August arbeitssuchend gemeldet. Nun habe ich am 7. August erfahren das ich schwanger bin. Habe ich nun noch einen Anspruch auf das Arbeitslosengeld bis zum Mutterschutz? Und ab wann muss ich die Schwangerschaft dem Arbeitsamt melden? vielen Dank mfg vovo
Mitglied inaktiv - 11.08.2009, 12:13