Arbeitslosengeld im Mutterschutz weil Vertrag ausläuft?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Arbeitslosengeld im Mutterschutz weil Vertrag ausläuft?

Ich habe einen befristeten Jahresvertrag, der am 09.04.2009 ausläuft. Errechneter Geburtstermin ist der 23.04.09. Nun weiß man ja nicht genau, wann das Kind kommt. Bis zum 09.04.09 bekomm ich ja noch mein Gehalt, welches sich KK und Arbeitgeber teilen. Was ist danach? Elterngeld kann ich ja erst ab dem Tag der Geburt beantragen. Meine KK sagte mir, dass ich für den Zeitraum dann Krankengeld bekomme, aber das ist ja auch nicht so viel. Hab ich Anspruch auf Arbeitslosengeld? Wer zahlt die Krankenversicherung, da ich ja keinen Arbeitgeber mehr habe?

Mitglied inaktiv - 18.02.2009, 08:55



Antwort auf: Arbeitslosengeld im Mutterschutz weil Vertrag ausläuft?

Hallo, wenn Sie am ersten Tag nach dem Arbektsvertrag schon im Mutterschutz sind, muss die KK das gesamte MG bis zum Ende der Schutzfrist zahlen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.02.2009



Antwort auf: Arbeitslosengeld im Mutterschutz weil Vertrag ausläuft?

Na da wollte aber jemand bei der KK Geld sparen. Die KK muss dir für den Rest des MuSchu dein KOMPLETTES letztes Gehalt zahlen. Also lass dich nicht mit Krankengeld oder noch schlimmer mit den 13 eur pro Tag abspeisen. Zur Not Widerspruch einlegen. LG Arlett

Mitglied inaktiv - 18.02.2009, 09:28



Antwort auf: Arbeitslosengeld im Mutterschutz weil Vertrag ausläuft?

Danke für die schnelle Antwort. Das sind ja eventuell 2 oder 3 Wochen, die ich dann quasi arbeitslos bin. Die KK zahlt dann alleine den ganzen Anteil? kann ich mir fast gar nicht vorstellen. Bin ich denn dann noch weiter versichert? Muss ich den Beitrga selber zahlen? Fragan über Fragen. Ich werde aber in Kürze noch mal bei der KK vorbeischauen und auch noch mal beim Arbeitsamt.

Mitglied inaktiv - 18.02.2009, 10:44



Antwort auf: Arbeitslosengeld im Mutterschutz weil Vertrag ausläuft?

Du musst unterscheiden. Im MuSchu bist du nicht arbeitslos. Du bist im MuSchu, wie jede andere auch. Etwas anderes wäre es gewesen, wenn dein Vertrag vor Beginn des MuSchu geendet hätte. Dann wärst du erst arbeitslos und dann im MuSchu gewesen. Warum soll die KK nur 2 oder 3 Wochen zahlen? Du vergisst die 8 Wochen nach der Geburt, auch da müssen sie dir dein letztes Gehalt zahlen. Und versichert bist du über die KK, sind aber alle, die im MuSchu sind. Arbeitnehmerinnen werden vom Arbeitgeber während des MuSchu bei der Versicherung abgemeldet. Beiträge werden auch nicht fällig. Hoffe, dir ein bisschen geholfen zu haben. LG Arlett

Mitglied inaktiv - 18.02.2009, 13:20



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