Sehr geehrte Frau Bader, ich bin seitdem 27.01.2013 in Elternzeit diese Endet am 31.01.2015. Ich habe vor der Elternzeit bis zum 14.11.2012 gearbeitet danach war ich bis zum 21.12.2012 arbeitslos und bin ab dem 22.12.2012 in Mutterschutz gegangen. Ich habe mich jetzt zum 01.02.2015 Arbeitssuchend gemeldet und mir steht auch ALG 1 zu. Ich war am 25.11.2014 bei der Agentur für Arbeit zur Antragsabgabe dort wurde mir gesagt das es fiktive berechnet wird und jetzt kam der Bescheid und es wurde nicht fiktiv Berechnet. Sondern das Jahr 01.02.2014 - 31.01.2015 wurde gestrichen und ab dem 31.01.2014 wurde 2 Jahre zurück geschaut und von dort mein Arbeitsentgelt genommen zur Berechnung. Ist das so rechtens? Kann ich gegen diesen Bescheid ein Widerspruch einlegen und recht bekommen? Mit freundlichen grüßen Manpat
von manpat2409 am 15.12.2014, 09:21