Arbeitslosengeld bei eigener Kündigung in der Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Arbeitslosengeld bei eigener Kündigung in der Elternzeit

Ich habe zwei Jahre Elternzeit bei meinem Arbeitgeber beantragt. Nun überlege ich Ende des zweiten Jahres zu kündigen. Bekomme ich dann für das dritte Jahr Arbeitslosengeld? Muss ich zuvor auf das dritte Jahr verlängern? Viele Dank für Ihre Beantwortung und viele Grüße

Mitglied inaktiv - 24.07.2011, 17:03



Antwort auf: Arbeitslosengeld bei eigener Kündigung in der Elternzeit

Hallo, Arbeitlsoengeld bekommen Sie nur, wenn Sie tatsächlich dem Arbeitsmarkt zur verfügung stehen, also jemanden haben, der das/ die Kind(er) betreut. Wenn das im 3. Jahr so ist, können Sie Leistungen beziehen Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.07.2011



Antwort auf: Arbeitslosengeld bei eigener Kündigung in der Elternzeit

Arbeitslosengeld bekommst Du generell nur wenn Du auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst - sprich Du mußt arbeiten WOLLEN & KÖNNEN. Sprich wenn Du bereit bist Vollzeit zu arbeiten, dann bekämst Du volles Arbeitslosengeld - mal ausgenommen die Zeit in der Du gesperrt würdest, weil Du ohne schwerwiegenden Grund selber gekündigt hast. Kannst Du z.B. nur Halbtags arbeiten, bekommst Du auch nur 50% des Arbeitslosengeldes. LG Sabine

Mitglied inaktiv - 25.07.2011, 07:36



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