Arbeitslosengeld bei SS, gern an alle

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Arbeitslosengeld bei SS, gern an alle

Guten abend, habe mich beim Arbeitsamt arbeitslos gemeldet, allerdings ist der Antrag auf Arbeitslosengeld noch nicht vollständig ausgefüllt (Antrag vom AG fehlt noch). Jetzt habe ich einen pos. Schwangerschaftstest (von der SS habe ich erst nach Antragstellung erfahren). Bekomme ich dann überhaupt ALG??? Ich bin ja nicht vermittelbar!? Und wie sieht es dann mit dem Mutterschutz bzw. Erziehungsgeld aus? Vielen Dank

Mitglied inaktiv - 30.09.2006, 20:23



Antwort auf: Arbeitslosengeld bei SS, gern an alle

Hallo, grds. können Sie als Schwangere/ mit Kind als Arbeitssuchend anerkannt werden. Dann sind Sie beitragsfrei KK versichert u erhalten Arbeitslosengeld bzw Arbeitslosenhilfe (bei Bedürftigkeit). Problematisch ist, dass Sie, sobald das Kind da ist, nur als arbeitslos gelten, wenn Sie dem Arbeitsmarkt auch tatsächlich zur Verfügung stehen. Es kann also sein, dass das zuständige Arbeitsamt einen Nachweis von Ihnen fordert, in wieweit Sie für die Arbeitszeit eine Betreuungsmöglichkeit für das Kind haben. Falls dieser nicht vorgelegt und das AA zum Schluss kommt, dass Sie tatsächlich nicht arbeiten können, bekommen Sie kein Arbeitslosengeld. Für Kinder, die nach dem 01.01.01 geboren sind, kann Arbeitslosengeld und Erziehungsgeld parallel beantragt werden. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.10.2006



Antwort auf: Arbeitslosengeld bei SS, gern an alle

natürlich- du bist schwanger und nicht arbeitsunfähig :-) mitteilen solltwest du es allerdings, eine kopie des mutterpaß (der seite mit dem VET) benötigt die agentur. lg, maike

Mitglied inaktiv - 30.09.2006, 22:09



Antwort auf: Arbeitslosengeld bei SS, gern an alle

wird man allerdings versuchen, dich doch irgendwie zu vermitteln! Was den Rest betrifft, hat meine Vorrednerin recht: Du bist ja "nur" schwanger, stehst dem Arbeitsmarkt also auch theoretisch zur Verfügung! Das gleiche gilt bei Kindern unter 3 Jahren: Wenn du keine Betreuung hast, musst du dir die ersten 3 Lebensjahre deines Kindes keine Arbeit suchen, kriegst aber trotzdem Alg II, weil du ja theoretisch arbeiten könntest, du aber auf dein Kind aufpassen musst.

Mitglied inaktiv - 01.10.2006, 12:01



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