Wenn man nach dem Erziehungsurlaub seinen Job kündigt und nur noch "Mutter" sein will, einige Monate später aber doch zum Arbeitsamt geht und sich arbeitslos meldet wird man dann gesperrt? (Mein Arbeitgeber wollte mich bereits kündigen als er erfuhr das ich schwanger bin). Ich hatte ihm damals gesagt das er mich gar nicht kündigen dürfe(was er natürlich wusste und dann von der Kündigung ablies).Ich habe dann lieber selber zum Ende des Erziehungsurlaubes gekündigt, da ich dachte dies sehe besser aus, falls ich mir dann doch überlege wieder berufstätig zu werden.
Mitglied inaktiv - 06.07.2004, 19:53