Sehr geehrte Frau Bader.
nachdem ich seit 4.5.2009 meinen arbeitsvertrag unterzeichnet habe ,gehe ich jetzt ab 13.2.12010 in den mutterschutz...mein ET ist der 27 .März.2010... habe ich nachdem dann 1 Jahr vergangen ist Anspruch auf Elterngeld? Und wenn ich nur diesen Sockelbetrag von 300 € bekomme,habe ich dann anspruch auf Arbeitslosengeld I ???
LG und danke im vorraus
Jenny
Mitglied inaktiv - 09.02.2010, 13:15
Antwort auf:
Arbeitslosengeld I
Hallo,
Sie bekommen 12/ 14 Mo. EG, danach in der EZ nur ARbGeld II (=Hartz IV)
Arbeitslosnegeld I bekommt man nur, wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.02.2010
Antwort auf:
Arbeitslosengeld I
Hallo
NUR wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst.
Ansonsten bleibt Dir nur ALG II zu beantragen.
Wenn ich richtig rechne, dann werden bei dir fürs Elterngeld 9 Monate berechnet, denn ab Mutterschutz zählt es nicht mehr.
Mitglied inaktiv - 09.02.2010, 13:53