Hallo Frau Bader,
ich habe eine Frage zum Bezug von ALG in Elternzeit.
Mein AG hat mir keine TZ- Stelle im 2. Jahr anbieten können bzw. hat dies abgelehnt. Es sind weit mehr als 15 AN beschäftigt und ich vermute, ich hätte rein rechtlich betrachtet Anspruch auf TZ. Hierfür wäre allerdings eine Klage nötig gewesen, worauf ich verzichtet habe. Ich habe nun mehr einen anderen AG gesucht, der mich TZ in EZ beschäftigt, und ALG beantragt. Den Antrag hat die Arbeitsagentur abgelehnt, da ich nicht arbeitslos im Sinne des SGB III wäre (durch das ruhende Beschäftigungsverhältnis). Widerspruch läuft.
Nun die eigentliche Frage (die Regelungen um die TZ und Anspruchsvoraussetzungen für ALG sind bekannt):
Kann die Arbeitsagentur das ALG verweigern, da ich prinzipiell Anspruch auf TZ in EZ gehabt hätte, oder wäre ich verpflichtet gegen die TZ- Ablehnung zu klagen? Ich habe darauf verzichtet, da dies das Arbeitsverhältnis nachhaltig beschädigen würde. Anders gefragt: reicht die TZ- Ablehnung ohne Angabe von stichhaltigen Gründen aus? Der AG hat keine Gründe für die Ablehung angegeben.
Vielen Dank für Ihre Mühe!
Grüße, fenja2003
von
fenja2003
am 22.02.2012, 21:10
Antwort auf:
Arbeitslosengeld I während der Elternzeit
Hallosoweit ich weiß muss er die Ablehnung begründen!
Und ich glaube auch das dir kein ALG1 zusteht. du kannst nur tz arbeiten stehst also auch nur so zur Verfügung und du arbeitest ja bereits so,ich schätze mal das mit dergestalt dein Anspruch abgedeckt ist,denn wenn man nur tz arbeiten kann bekommt man auch nur dementsprechend ALG auch wenn man immer Vollzeit gearbeitet hat!
Warum solltest du dann noch alg bekommen?
von
CKEL0410
am 22.02.2012, 21:50
Antwort auf:
Arbeitslosengeld I während der Elternzeit
Du hast leider nicht richtig gelesen und an der Frage vorbei geantwortet.
Ich bin in Elternzeit und derzeit nicht in TZ tätig.
ALG steht mir definitiv zu. Ich bin für bis zu 30 Wochenstunden vermittelbar und aktiv auf der Suche nach einer Beschäftigung bei einem anderen AG.
von
fenja2003
am 23.02.2012, 11:18
Antwort auf:
Arbeitslosengeld I während der Elternzeit
Ok,das nun mehr, hab ich jetzt so verstanden das du schon einen neuen ag hast!
Solang das nicht der Fall ist musste es dir zustehen.
von
CKEL0410
am 23.02.2012, 14:47
Antwort auf:
Arbeitslosengeld I während der Elternzeit
Mir wurde damals beim Arbeitsamt gesagt, dass ich mich nur arbeistlos melden kann, wenn ich dies auch bin.
Ich hätte kündigen müssen, hätte dann auch keine Sperre gehabt.
Ich habe es dann gelassen.
Mitglied inaktiv - 23.02.2012, 15:03
Antwort auf:
Arbeitslosengeld I während der Elternzeit
Der Anspruch ist unstrittig und ich bin beschäftigungslos, was Voraussetzung für Arbeitslosengeldbezug ist. Tut mir leid, aber das ist hier NICHT die Frage.
von
fenja2003
am 24.02.2012, 07:57