Hallo Frau baader
Meine Freundin ist seit Januar arbeitslos gemeldet und bezieht Arbeitslosengeld 1.Ist aber nur ein restanspruch. Es sind um die 270,00 Euro monatlich.Jetzt ist sie schwanger Anfang dritter Monat.Kann aber zu hause mit dem Kind nicht wohnen.Was steht ihr zu? Worauf hat sie einen Anspruch? Besteht die Möglichkeit das sie auf Grund der 270,00 Euro eine sogenannte Harz 4 Aufstockung bekommt? Wir freuen uns sehr über eine Nachricht von Ihnen
Liebe grüße
Steve und chrissi
von
CS4413
am 13.02.2015, 00:13
Antwort auf:
Arbeitslosengeld 1 und schwanger.Was steht mir zu??
Hallo,
das ARbGeld 1 läuft in der SchwS weiter, da sie ja weiter dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Erst nach Ablauf der Ansprüche stellt sich die Frage nach H IV
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.02.2015
Antwort auf:
Arbeitslosengeld 1 und schwanger.Was steht mir zu??
Was bedeutet sie kann nicht mehr Zuhause wohnen? Wie alt ist sie ?
Sie kann auch schwanger arbeiten und sich bewerben.
Wenn Du der Vater bist, dann bist auch Du nun ( spätestens ab Geburt ) für sie und das Kind finanziell zuständig.
von
Sternenschnuppe
am 13.02.2015, 06:30