Frage: Arbeitslose nehmen wir nicht!

Guten Tag Frau Bader, ich würde gerne folgende Frage algemin beantwortet wissen: Darf eine Wohungsbaugesellschaft die Wohnungsvermittlung verweigern, weil man arbeislos ist? Ich musste mir das jetzt schon öfter "gefallen Lassen" das man mir bereis am Telefon sagte, das an arbeitlose nicht vermitelt würde, obwohl ich direkt auf Wohungen des 2. Förderwegs bzw. WBS fragte. Vielen dank im voraus für ihre Mühe.

Mitglied inaktiv - 24.04.2007, 21:57



Antwort auf: Arbeitslose nehmen wir nicht!

Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise. Hier geht es nur um Fragen und Probleme rund-ums-Baby. Ansonsten kann ich Ihnen anbieten, entgeltlich über meine private E-Mail zu antworten. Oder suchen Sie einen Kollegen vor Ort auf. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.04.2007



Antwort auf: Arbeitslose nehmen wir nicht!

Hi! Ich denke nicht, dass die Wohnungsgesellschaft das darf. Allerdings, wie will man denen das verbieten? Wenn du z.B. in einem Ballungsraum wie München lebst, wirst du gesagt bekommen, da gab es noch andere Interessenten. Und der WBS bedeutet nicht, das man arbeitslos sein muss! Auch Familien mit geringem Einkommen können einen WBS bekommen, LG

Mitglied inaktiv - 25.04.2007, 08:21



Antwort auf: Arbeitslose nehmen wir nicht!

Es ist ja so, dass sich die Vermieter ihre Mieter immer noch selbst aussuchen dürfen. Am liebsten möchten Vermieter natürlich Mieter, die ein hohes Einkommen haben. Als HartzIV-Empfänger (bist du sichlicher nicht, sonst würdest du keinen WBS bekommen) nehmen dich die Vermieter schon gar nicht mehr, seitdem die Ämter direkt an die Empfänger und nicht mehr an die Vermieter die Miete zahlen. Ich habe selbst jetzt zum 1.5. eine Wohnung mit WBS gemietet, die ich ohne WBS bestimmt nicht zu dem Preis bekommen hätte. Aber ich arbeite halt, verdiene nur recht wenig. Gruß Arlett

Mitglied inaktiv - 25.04.2007, 10:43