Hallo, Frau Bader! Ich habe zwei Fragen, zu denen ich auf der Homepage des Arbeitsamtes keine Antwort finde: 1. Ich habe Erziehungsurlaub bis Nov 2003. Mein AG hat jedoch anschließend keine Verwendung mehr für mich und muss mich auch nicht einstellen, da der Betrieb nur aus 4 Personen besteht und die Position bereits vergeben ist. Mein Sohn hat einen KiGa-Platz ab 01.08.03. Kann ich mich arbeitslos melden (von wegen ungekündigt) oder wäre es alternativ eine Lösung, dass ich meinen AG bitte, vorzeitig den ErzUrl beenden zu können und er mich dann kündigt (würde er machen)? 2. Wenn ich bereits arbeitslos gemeldet bin und werde anschließend schwanger, wird dann das Arbeitslosengeld weiter gezahlt? Ich stehe dem Arbeitsmarkt meiner Meinung nach ja noch zur Verfügung (schwanger sein ist ja keine Krankheit...). Danke! SarahG
Mitglied inaktiv - 15.07.2003, 23:18