Frage: arbeitslos

Hallo, zur Zeit bin ich arbeitslos und als arbeitssuchend für 2 Tage die Woche gemeldet, da ich wegen fehlender Kinderbetreuung nicht mehr arbeiten könnte, als eben diese beiden Tage. Wir wünschen uns aber noch ein Kind. Zur Zeit wird die Kranken- und Rentenversicherung von Arbeitsamt bezahlt (mein Mann ist Beamter und privat versichert und kann nach dem Gesetz auch nicht in die gesetzliche Krankenvers. zurück). Wer zahlt die Krankenversicherung von mir und meiner Tochter sowie meine Rentenversicherung, wenn ich jetzt wieder schwanger werden sollte? Vielen Dank im voraus Saskia

Mitglied inaktiv - 06.12.2002, 13:46



Antwort auf: arbeitslos

Liebe Sakia, Sie bleiben weiter arbeitssuchend gemeldet bis zur Geburt. Nach den Schutzfristen endet die SARbeitslosigkeit (es sei denn, Sie können auh das Kind unterbringen) und Sie müssen sich selber versichern. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.12.2002



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