Guten Tag.
Leider bin ich unverschuldet arbeitslos geworden. Ich bin Mutter eines 6jährigen Kindes. Da ich noch nie arbeitslos war, kenn ich mich nicht wirklich damit aus.
Ich habe für mein Kind keine Betreuung, sodass ich „nur“ eine Teilzeit stelle annehmen kann. Darf mir das Arbeitsamt vorschreiben, an einem Vollzeit Kurs (Weiterbildung) teilzunehmen und ich MUSS mein Kind in den Hort geben?!
Besten Dank
von
qwer
am 03.12.2018, 20:59
Antwort auf:
Arbeitslos
Hallo,
ich gehe davon aus, dass Sie nur Teilzeit arbeitslos gemeldet sind. Also für eine bestimmte Anzahl von Stunden. Weil ansonsten das Kind zu betreuen ist. Deshalb kann nach meinem Dafürhalten die Agentur für Arbeit nicht verlangen, dass Sie ein Vollzeitkurs belegen müssen. Anders, wenn Sie für Vollzeit Arbeitslosengeld bekommen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.12.2018
Antwort auf:
Arbeitslos
geht dein kind schon in die schule? gibte es dort randbetreuung? wie hast du das kind betreut als du noch arbeiten warst? wenn es die möglichkeit hort gibt und du dann die weiterbidlung machen kannst, was spricht dagegen?
von
mellomania
am 03.12.2018, 21:33