Frage: arbeitslos

ich bin noch im erziehungsurlaub.mein sohn wird im januar 2.vorraussichtlich kommt er erst im september in die grippe.ich hab vorher kein geld bezogen vom arbeitsamt und hab von meinem mann seinem geld gelebt also hausfrau. meine frage ist,wenn ich mich dann auf dem arbeitsamt melde steht mir dann eine leistung zu?wo kann man sich denn da belesen? vielen dank

Mitglied inaktiv - 03.01.2008, 13:20



Antwort auf: arbeitslos

Hallo, Voraussetzung für ARbGeld I ist, dass man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht und die Anwartschaften erfüllt, also vor dem Kind mind. 12 Mo. versicherungspflichtig beschäftigt war. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.01.2008



Antwort auf: arbeitslos

du kannst dich nur arbeitslos melden, wenn der kleine betreut ist.

Mitglied inaktiv - 03.01.2008, 18:08



Antwort auf: arbeitslos

also ALG zumindest... Solltest Du vor dem Kind gearbeitet haben, dann könnte es sein, das Dir Leistungen wie ALG zustehen. LG Peeka

Mitglied inaktiv - 03.01.2008, 20:13



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