Hallo Frau Bader, ich war vor meinem letzten Kind (ca.4 Jahre her)im Angestelltenverhältnis bis vor kurzem selbständig, musste mich aber nun leider arbeitslos melden. Mein Sohn ist über meinen Mann versichert und unser 2. Kind, das unterwegs ist wird das auch sein Ich würde gerne wissen, ob ich -wieder einen Anspruch auf Erziehungsgeld habe -ich Erziehungsurlaub von 3 Jahren beim Arbeitsamt beantragen muss oder wo und /oder ich während dieser 3 Jahre Teilarbeit annehmen muss -ich während der Zeit über das Arbeitsamt krankenversichert bin und wenn nicht ob ich ohne Probleme dann mit in die Familienversicherung meines Mannes kann Danke Martina D.