Liebe Frau Bader.
ich bekomme am 18.10 ein Kind und zum 1.11 läuft mein Vertrag und die Firma schließt. Das heißt Arbeitslos während Mutterschutzes. Ich bin nicht verheiratet. Habe 5 Jahre voll gearbeitet.
Frage 1: Wer bezahlt mich im Mutterschutz weiter und wie wird es berechnet?
Frage2: Kann ich 1 Jahr lang Elterngeld beziehen und anschließend Arbeitslosengeld I , da ich 2 Jahre Elternzeit nehme?
Frage 3:Bin ich weiterhin bei der KK versichert?
von
laraju85
am 30.06.2017, 13:07
Antwort auf:
Arbeitslos während Mutterschutz
Hallo,
1. die Krankenkasse in Höhe von Krankengeld
2. Nein. Entweder Sie stehen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung, dann bekommen Sie Arbeitslosengeld 1 oder Sie sind in Elternzeit, dann stehen Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. eine Mischform ist, wenn sie in der Elternzeit Teilzeit arbeiten wollen, dann kriegen sie aber auch nur einteiliges Arbeitslosengeld 1
3. Ja, solange Sie Elterngeld beziehen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.06.2017
Antwort auf:
Arbeitslos während Mutterschutz
ich kann dir nur zum thema elternzeit antworten. du wirst keine nehmen können, da ohne arbeitgeber keine elternzeit
von
mellomania
am 30.06.2017, 14:52
Antwort auf:
Arbeitslos während Mutterschutz
Das bezahlt die Krankenkasse, siehe § 14 Abs. 2 MuSchG.
Mitglied inaktiv - 30.06.2017, 15:05
Antwort auf:
Arbeitslos während Mutterschutz
Das Mutterschaftsgeld wird von der KK bezahlt, ich glaube in Höhe des Krankengeldes.
Ohne Arbeitgeber keine Elternzeit.
ALG 1 kannst du nur beziehen, wenn du dem Arbeitsmarkt, zumindest Teilzeit, auch zur Verfügung stehst. Also Kinderbetreuung nachweisen kannst.
Solange du Elterngeld bekommst bist du weiterhin beitragsfrei Krankenversichert.
LG
von
Lewanna
am 30.06.2017, 16:08
Antwort auf:
Arbeitslos während Mutterschutz
In dem Text fehlt womöglich ein Wort?
Es sind zwei Varianten denkbar:
1. Wenn dein Vertrag am 1.11. ausläuft (endet) dann bist du arbeitslos und erhältst das Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes von der KK.
2. Wenn dein Vertrag auf 1.11. wegen Betriebsschließung gekündigt würde, und die Aufsichtsbehörde für Mutterschutz der Kündigung zugestimmt hat, dann zahlt die KK das Mutterschaftsgeld in voller Höhe weiter.
Mitglied inaktiv - 30.06.2017, 18:48
Antwort auf:
Arbeitslos während Mutterschutz
uriah: Kündigung aufgrund Praxis Schließung. Ich wurde gekündigt bevor ich wusste das ich schwanger bin. Muss der AG es trotzdem prüfen lassen Dann?
von
laraju85
am 05.12.2017, 17:36