Hallo Frau Bader, unmittelbar nach Beendigung meiner Elternzeit bin ich entlassen worden. Ich beziehe seitdem Arbeitslosengeld. Bin ich dem Arbeitsamt gegenüber verpflichtet eine Schwangerschaft anzugeben? Ich wäre ja im Falle einer weiteren Schwangeschaft nur noch eingeschränkt vermittelbar. Das Arbeitslosengeld bekomme ich nur noch bis September. Liebe Grüsse Petra
Mitglied inaktiv - 08.05.2003, 13:10