Hallo Frau Bader.
Mein Mann und ich sind im Juni diesen Jahres in ein anderes bundesland gezogen. Mein Mann hatte ein gutes Jobangebot bekommen und wir haben in der alten Heimat alles aufgegeben.
Da wir für unsere Tochter nicht sofort einen betreuungsplstz hatten blieb ich zunächst als arbeitssuchend gemeldet zu Hause.
Seit einer woche ist die Eingewöhnung abgeschlossen und ich könnte theoretisch arbeiten.
Praktisch bin ich ungeplant schwanger geworden. Geburt ist mitte März 2019.
Beim Arbeitsamt bin ich nun nur noch eine "Verwaltungsakte" da sie schwangere erfahrungsgemäß nicht mal in der Weihnachtszeit als Aushilfen vermittelt bekommen.
Über eine Bekannte aus dem kiga könnte ich einen 165 euro Job machen.
Würde dieser auf das neue Elterngeld angerechnet werden?
Nur mit Arbeitslosengeld und den 3 oder 4 Monaten im alten job komme ich nur auf 150 Euro Elterngeld, da wir den Geschwisterplatz erst ab September 2020 bekommen und nicht zum 1. Geburtstag.
Klage geht nur mit AG soweit ich weiß.
Bin nur am rechnen und überlegen was ich machen kann um auf die schnelle an ein Einkommen zu gelangen.
Kind 1 ist im Januar 16geboren. Geschwisterbonus fällt daher weg.
von
lymue92
am 27.09.2018, 20:28
Antwort auf:
Arbeitslos und schwanger
Hallo,
Sie können/ konnten eigentlich nicht arbeitssuchend gemeldet sein, da Sie tatsächlich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen-Sie betreuen ja das Kind.
Ansosnten zählen die letzten 12 Mo. vor der Geburt, Monate mit MG werden ausgeklammert.
Das bedeutet, das jeder Lohn das EG erhöht.
Einen Rechner finden Sie bei www.bmfsfj.de
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.09.2018
Antwort auf:
Arbeitslos und schwanger
Das Basiselterngeld von 300 Euro bekommst du auch ohne gearbeitet zu haben. Um dieses Basiselterngeld zu erhöhen, müßtest du in den nächsten 6 Monaten mindestens 1000 Euro monatlich verdienen (grobe Schätzung meinerseits), wenn du ab März 2018 arbeitslos warst. Der Elterngeldrechner kann dir das genauer ausrechnen.
Mitglied inaktiv - 27.09.2018, 21:13
Antwort auf:
Arbeitslos und schwanger
Solange man nichts sieht, bewerben. Du musst nicht sagen das du schwanger bist, die dürfen nicht mal fragen.
EG von 300 € bekommst du aber mindestens. ALG1 läuft mit 0 € in die Berechnung ein, 165 € machen den Kohl nicht fett. Noch besser wäre das du mit AG auch ein Anrecht auf EZ hast und Mutterschaftsgeld.
von
Felica
am 28.09.2018, 06:48