Sehr geehrte Frau Bader,
bin seit 1.5. arbeitslos (ALG I) und jetzt in der 6. Woche schwanger...
Hab jetzt einige Fragen, wonach wird jetzt das Elterngeld berechnet, bekomme ich dann wirklich nur 300 Euro Mindestsatz? Gibt es trotzdem Mutterschaftsgeld (also 6 Wochen vorher und 8 Wochen nach Entbindung) und wird das dann nach meinem letzten Verdienst berechnet oder nach ALG?
Muss ich dem Arbeitsamt jetzt schon mitteilen, dass ich schwanger bin und dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehe???
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antworten.
MfG Tani
Mitglied inaktiv - 09.06.2009, 13:48
Antwort auf:
arbeitslos und jetzt schwanger....
Hallo,
grds. können Sie als Schwangere/ mit Kind als arbeitssuchend anerkannt werden. Dann sind Sie beitragsfrei KK versichert u erhalten Arbeitslosengeld bzw Arbeitslosenhilfe (bei Bedürftigkeit). Sie sollten dies aber, wie auch bei einem AG, unverzüglich melden.
Sie bekommen als Mutterschaftsgeld das ArbGeld weiter, aber von der KK. Bei einem BV erhalten Sie ebenfalls die Leistungen weiter.
Problematisch ist, dass Sie, sobald das (weitere) Kind da ist, nur als arbeitslos gelten, wenn Sie dem Arbeitsmarkt auch tatsächlich zur Verfügung stehen. Es kann also sein, dass das zuständige Arbeitsamt einen Nachweis von Ihnen fordert, in wieweit Sie für die Arbeitszeit eine Betreuungsmöglichkeit für das Kind haben. Falls dieser nicht vorgelegt und das AA zum Schluss kommt, dass Sie tatsächlich nicht arbeiten können, bekommen Sie kein Arbeitslosengeld. Und damit endet auch der Bezug von beitragsfreier KK – wenn Sie nicht ArbGeld II erhalten.
Es werden die letzten 12 Mo. genommen - oder eben die, die Sie davon gearbeitet haben.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.06.2009