Frage: Arbeitslos und ev.freistellung

HallO! Ich wollte mal fragen ob das richtig ist das man wenn man Arbeitslosengeld bekommt und sich während der Arbeitslosenbezugs freistellen läßt wegen eingetretener Schwangerschaft das man den Tagessatz X 1,8 mal bekommt?DAs wäre ja fast das doppelte im Monat! Komme aus Österreich! Bitte um ANtwort! DAnke DAgmar

Mitglied inaktiv - 11.01.2006, 11:39



Antwort auf: Arbeitslos und ev.freistellung

Hallo, sorry, ich kenne mich nur in deutschem Recht aus! Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.01.2006



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